Erbrecht

Im Erbrecht stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite, ob bei der Erstellung eines Testaments, der Nachlassregelung oder der Durchsetzung von Erbansprüchen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, klare Regelungen zu treffen, Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Vermögenswerte rechtssicher an die nächste Generation weiterzugeben. Auch in komplexen Erbfällen setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein.

Dr. Brazel
Inhalte

Erbfolge

Die Erbfolge bezeichnet die gesetzliche oder testamentarische Regelung, nach der das Vermögen einer verstorbenen Person auf ihre Erben übergeht. Sie bestimmt, wer das Erbe erhält und in welchem Umfang. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament vorliegt, während ein Testament individuelle Regelungen zur Erbfolge festlegt.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre persönlichen Wünsche und Interessen im Rahmen der Erbfolge zu verwirklichen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments oder setzen Ihre Ansprüche im Falle einer gesetzlichen Erbfolge durch.

Nachlass

Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, einschließlich aller Schulden und Verbindlichkeiten. Dazu gehören Immobilien, Geldmittel, Wertgegenstände, aber auch Rechte und Ansprüche. Die rechtliche Regelung des Nachlasses erfolgt durch die Erbfolge, entweder gesetzlich oder testamentarisch.

Wir helfen Ihnen dabei, den Nachlass zu ordnen, offene Rechtsfragen zu klären und Ihre Ansprüche zu sichern.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch von nahen Verwandten eines Erblassers auf einen Teil des Nachlasses, auch wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil steht insbesondere Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern und unter bestimmten Umständen auch Eltern zu.

Wir bieten eine umfassende Beratung und Unterstützung für Erben und Pflichtteilsberechtigte. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu verstehen, durchzusetzen und eine gerechte Lösung im Erbfall zu finden.

Testament

Ein Testament ist eine rechtliche Erklärung einer Person, in der sie festlegt, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Es ermöglicht dem Testierenden, seine persönlichen Wünsche bezüglich der Erbfolge, der Verteilung seines Nachlasses und der Bestimmung von Erben oder Vermächtnisnehmern festzuhalten.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Testaments und bei  Fragen zur Auslegung und Umsetzung eines bestehenden Testaments. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre persönlichen Wünsche rechtssicher festzuhalten und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten zu finden.