Im Familienrecht begleiten wir Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ehe, Partnerschaft und Familie. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei Scheidung, Sorgerechtsfragen, Unterhaltsansprüchen und Vermögensaufteilung zur Seite. Mit Einfühlungsvermögen und Fachkompetenz setzen wir uns dafür ein, faire Lösungen zu finden, die Ihre Interessen und die Ihrer Familie schützen.
Gewaltschutz umfasst rechtliche Maßnahmen, die ergriffen werden, um Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking vor weiteren Übergriffen zu schützen. Dazu gehören gerichtliche Anordnungen wie Kontakt- und Näherungsverbote oder Wohnungsverweisungen.
Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich des Gewaltschutzes verstehen wir die Dringlichkeit und Sensibilität dieser Angelegenheiten. Unser Team bietet einfühlsame Beratung und effektive rechtliche Unterstützung für Opfer von Gewalt. Wir helfen Ihnen dabei, Schutzmaßnahmen zu beantragen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine sichere Umgebung für Sie und Ihre Familie zu gewährleisten.
Kinder stehen im Mittelpunkt vieler rechtlicher Angelegenheiten, sei es im Familienrecht, im Bereich des Sorgerechts oder bei Fragen zur Unterhaltszahlung.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung für alle Belange rund um Kinder, sei es bei Sorgerechtsstreitigkeiten, Umgangsregelungen oder Kindesunterhalt. Unser oberstes Ziel ist es, das Wohl und die Interessen der Kinder zu schützen und zu fördern.
Eine Namensänderung bezeichnet die rechtliche Änderung des Namens einer Person. Dies kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise durch Heirat, Scheidung, Adoption oder persönliche Präferenz. Eine Namensänderung erfordert in der Regel einen formellen Antrag bei den zuständigen Behörden und kann je nach Fall unterschiedliche rechtliche Verfahren und Voraussetzungen mit sich bringen.
Unser Team bietet einfühlsame Beratung und effektive rechtliche Unterstützung für Personen, die eine Namensänderung in Betracht ziehen. Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Schritte zu verstehen, den Antragsprozess zu durchlaufen und Ihre Interessen vor den zuständigen Behörden zu vertreten.
Das Sorgerecht bezeichnet die rechtliche Verantwortung für ein Kind und umfasst Entscheidungen zu seiner Betreuung, Erziehung und Entwicklung. Es gibt zwei Arten des Sorgerechts: Das elterliche Sorgerecht, das grundsätzlich beiden Elternteilen zusteht, und das alleinige Sorgerecht, das einem Elternteil allein übertragen werden kann. Das Sorgerecht kann auf verschiedene Weise geregelt werden, sei es durch gemeinsame Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder in besonderen Fällen durch das Jugendamt.
Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen im Sorgerecht. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verstehen, Sorgerechtsvereinbarungen auszuhandeln oder gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohl Ihres Kindes zu schützen.
Unterhalt bezeichnet die rechtliche Verpflichtung einer Person, für den Lebensunterhalt einer anderen Person aufzukommen, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Dies kann verschiedene Formen annehmen, darunter Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt oder Unterhalt für andere bedürftige Angehörige. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten und den finanziellen Möglichkeiten des Unterhaltspflichtigen.
Wir beraten sowohl Unterhaltsberechtigte, als auch Unterhaltspflichtige. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Unterhaltsansprüche zu verstehen, angemessene Vereinbarungen auszuhandeln oder gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Rechte durchzusetzen.